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   VG Braunschweig, 21.11.2007 - 1 A 11/07   

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https://dejure.org/2007,37213
VG Braunschweig, 21.11.2007 - 1 A 11/07 (https://dejure.org/2007,37213)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 21.11.2007 - 1 A 11/07 (https://dejure.org/2007,37213)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 21. November 2007 - 1 A 11/07 (https://dejure.org/2007,37213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Genehmigung zur Durchführung von qualifizierten Krankentransporten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 RettDG ND; § 19 RettDG ND; § 2 Abs 2 RettDG ND; Art 12 GG
    Arbeitsplatz; Bedarf; Bedarfsplanung; Beeinträchtigung; Beeinträchtigung; Berufszulassung; Eintreffzeiten; Entlastung; Genehmigung; Gesamtbedarf; Krankentransport; Krankentransportwagen; Minderauslastung; Notfallrettung; Prognosespielraum; qualifizierter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 11 L 719/98

    Prognoseentscheidung; Genehmigung eines Krankentransportes; Rettungsdienst;

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.11.2007 - 1 A 11/07
    Die ständige Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Auslegung des § 22 NRettDG a. F. (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24.06.1999 - 11 L 719/98 -, Nds. MBl. 1999, S. 689 Ls m.w.N.), der sich die Kammer ausdrücklich anschließt, behält deshalb auch nach Inkrafttreten des geänderten NRettDG weiterhin ihre Gültigkeit.

    Aus der Formulierung "wenn zu erwarten ist" folgt, dass die Genehmigungsbehörde bei ihrer Beeinträchtigungsentscheidung einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Prognosespielraum hat (VG Göttingen, Urteil vom 02.03.2006 - 4 A 17/04 -, zitiert nach Juris; Nds. OVG, Urteil vom 24.06.1999, a.a.O.).

    Ihre Entscheidung ist gerichtlich nur dahingehend überprüfbar, ob sie den maßgeblichen Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt sowie die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte erkannt hat und den möglichen Verlauf der Entwicklung nicht offensichtlich fehlerhaft eingeschätzt hat (Nds. OVG, Urteil vom 24.06.1999, a.a.O.; Ufer , a.a.O., § 22, Anm. 3.2).

    Wegen des gesetzlich vorgesehenen Prognosespielraums der Beklagten war die erkennende Kammer auch nicht verpflichtet, die Sache durch weitere Ermittlungen und Durchführung einer Beeinträchtigungsprüfung selbst spruchreif zu machen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24.06.1999, a.a.O.; vgl. auch Ufer , a.a.O., § 22, Anm. 3.2 m.w.N.), zumal dadurch in zeitlicher Hinsicht für die Klägerin ein Vorteil kaum entstanden wäre.

  • VG Göttingen, 02.03.2006 - 4 A 17/04

    Erteilung der Genehmigung zur Durchführung des qualifizierten Krankentransports.

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.11.2007 - 1 A 11/07
    Aus der Formulierung "wenn zu erwarten ist" folgt, dass die Genehmigungsbehörde bei ihrer Beeinträchtigungsentscheidung einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Prognosespielraum hat (VG Göttingen, Urteil vom 02.03.2006 - 4 A 17/04 -, zitiert nach Juris; Nds. OVG, Urteil vom 24.06.1999, a.a.O.).
  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 94.86

    Zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung einer Bedrohung der

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.11.2007 - 1 A 11/07
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage, d. h. für die Überprüfung der subjektiven und objektiven Genehmigungsvoraussetzungen, ist derjenige der gerichtlichen Entscheidung (BVerwG, Urteil vom 15.04.1988 - 7 C 94/86 -, NJW 1988, S. 3321 zu § 13 Abs. 4 PBefG), weil es sich bei der vorliegenden Klage um eine Verpflichtungsklage handelt, bei der die Beklagte ihre Ermessenserwägungen auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen kann (vgl. Ufer , in: Kommentar zum Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz, Stand: 4. Nachlfg. März 2006, § 22, Anm. 4.).
  • VG Göttingen, 19.12.2007 - 1 B 250/07

    Ermessensreduzierung; Ermessensreduzierung auf Null; Förderbedarf; Förderung;

    also insgesamt 2.475,00 Euro, bis zum Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache unter dem Aktenzeichen 1 A 11/07,.

    Die vom Antragsteller am 8. Januar 2007 erhobene Klage 1 A 11/07, die von dem vorliegend gestellten Eilantrag auch in Bezug genommen wird, ist lediglich gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 5. Dezember 2006 gerichtet, mit dem diese die Anträge auf Gewährung eines Betriebskostenzuschusses für die Kindergartenjahre 2005/06 und 2006/07 abgelehnt hat.

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